Satzung der Wählervereinigung UMWELT UND LEBEN
§ 1 NAME, SITZ
1. Die Wählervereinigung führt den Namen UMWELT UND LEBEN.
2. Die Wählervereinigung hat ihren Sitz in Neuried.
§ 2 ZIELE DER WÄHLERVEREINIGUNG
1. Der umfassende Aufbau, der Erhalt und die Weiterentwicklung lebensfreundlicher Bedingungen stehen im Zentrum der Bemühungen der Wählervereinigung. Ökologische Gesichtspunkte und die Beachtung der ethischen Grundwerte unserer Gesellschaft bilden die Rahmenbedingungen ihrer Arbeit.
2. Die Tätigkeit ist an keine politische Partei gebunden und unabhängig.
3. Die Wählervereinigung UMWELT UND LEBEN ist eine Gruppierung im Sinne des § 34g EStG.
§ 3 MITGLIEDSCHAFT - RECHTE UND PFLICHTEN
1. Die Mitgliedschaft beginnt mit dem persönlichen Eintrag in die Mitgliederliste.
2. Mitglied kann werden, wer die Zielsetzungen der Wählervereinigung unterstützt.
3. Die Mitgliedschaft endet durch eine schriftliche Austrittserklärung gegenüber dem Vorstand, durch Tod oder durch Ausschluß.
4. Über einen Ausschluß entscheidet die Mitgliederversammlung mit 2/3-Mehrheit.
5. Jedes Mitglied kann eine Mitgliederversammlung einberufen.
6. Termin und Tagesordnung sollten in der Regel 8 Tage zuvor in geeigneter Weise allen Mitgliedern bekanntgemacht werden.
7. Jedem Mitglied ist auf Verlangen baldmöglichst Einsicht in alle Protokolle der Wählervereinigung zu gewähren.
8. Von den Mitgliedern werden Jahresbeiträge erhoben. Höhe und Fälligkeit werden von der Mitgliederversammlung festgelegt. Spenden können im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen geleistet werden.
9. Die Mitglieder haben Anspruch auf Erstattung aller Barauslagen, die sie im Namen und im Auftrag der Wählervereinigung aufgewendet haben. Ein Verzicht auf die Erstattung gilt als Sachspende entsprechend § 10 b Absatz 3 EStG.
§ 4 ORGANE DER WÄHLERVEREINIGUNG
Organe der Wählervereinigung sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung. Auf Beschluß der Mitgliederversammlung können weitere organisatorische Einrichtungen geschaffen werden. Das können Untergruppen und Arbeitsgruppen mit besonderen Aufgaben sein.
§ 5 VORSTAND - KASSE
1. Aus den Mitgliedern ist alle zwei Jahre ein Vorstand, ein Stellvertreter und ein Kassenwart zu wählen. Diese vertreten die Wählervereinigung nach außen.
2. Die Wählervereinigung führt eine ordentliche Kasse, welche von zwei Mitgliedern in jährlichem Turnus geprüft wird. Der Kassenwart erstattet jährlich einen Kassenbericht über Einnahmen, Ausgaben und Vermögen der Wählervereinigung.
3. Die Mitgliederversammlung entlastet Vorstand und Kassenwart jährlich.
§ 6 MITGLIEDERVERSAMMLUNG
1. Die Mitgliederversammlung ist beschlußfähig, wenn mindestens 7 Mitglieder anwesend sind.
2. Die Mitgliederversammlung wird von einem der Vorstandsmitglieder geleitet. Ist kein Vorstandsmitglied anwesend, bestimmt die Versammlung den/die Versammlungsleiter/in.
3. Die Abstimmung erfolgt durch Handzeichen. Bei Personalentscheidungen müssen auf Verlangen mindestens einer Person geheime, schriftliche Wahlen durchgeführt werden.
4. Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind in einem Protokoll festzuhalten.
5. In der Mitgliederversammlung hat jedes Mitglied über 16 Jahren eine Stimme.
§ 7 SATZUNGSÄNDERUNG
Eine Satzungsänderung kann nur in einer Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von 3/4 der abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen werden.
§ 8 AUFLÖSUNG DER WÄHLERVEREINIGUNG
1. Die Auflösung der Wählervereinigung kann nur in einer Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von 3/4 der abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen werden.
2. Das nach der Liquidation verbleibende Vermögen fällt an die Kreisgruppe Ortenau des BUND, Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Offenburg.
Neuried, den 6. März 2001
In der Mitgliederversammlung gewählter Vorstand:
Vorsitzende/r:
Position gegenwärtig vakant!
Stellvertretende Vorsitzende und Schriftführerin:
Stefanie Lipps, Rheinstraße 78, 77743 Neuried-Ichenheim
stoepsel-1(at)gmx.de
Kassenwart (und Fraktionsvorsitzender im Gemeinderat):
Hans-Jörg Hosch, Magdalenenstraße 22, 77743 Neuried-Ichenheim
HoschIchenheim(at)t-online.de