Wir sind natürlich immer an neuen Mitgliedern interessiert, sowohl an aktiven als auch an
Leuten, welche uns ideell und materiell unterstützen.
Am 21.3.2000 hat die Mitgliederversammlung die folgende Beitragsregelung beschlossen:
Der jeweils am 1.7. jeden Jahres fällige Beitrag beträgt:
30,00 € für Einzelpersonen
0,00 € für Einzelpersonen oder Familien
ohne Erwerbseinkünfte
40,00 € für Familien
Zusätzliche Zuwendungen sind willkommen, Überweisungen bitte auf Konto Nr.
IBAN DE07430609678006697300 GLS-Bank -
BIC GENODEM1GLS.
WICHTIG !!!
Zuwendungen und Mitgliedsbeiträge an Parteien und unabhängige Wählervereinigungen wie der
UL werden bis zu einem Höchstbetrag von jährlich € 825,00 (Alleinstehende) und € 1.650,00
(Verheiratete) nach § 34 g EStG zur Hälfte direkt von der Steuerschuld abgezogen.
Konkret heißt dies, daß zum Beispiel ein Arbeitnehmer, der als UL - Mitglied einen
satzungsgemäßen Beitrag von € 40,00 bezahlt hat und nach Abzug aller Werbungskosten und
Sonderausgaben eine Steuererstattung von € 500,00 bekommen würde, insgesamt dann € 520,00
vom Finanzamt erhält. Entsprechend vermindern sich auch mögliche Steuernachzahlungen.
Das Finanzamt übernimmt also indirekt die Hälfte des Mitgliedsbeitrags.
Und hier geht's zur Beitrittserklärung