Wir sind natürlich immer an neuen Mitgliedern interessiert, sowohl an aktiven als auch an

Leuten, welche uns ideell und materiell unterstützen. 

Am 21.3.2000 hat die Mitgliederversammlung die folgende Beitragsregelung beschlossen:

Der jeweils am 1.7. jeden Jahres fällige Beitrag beträgt:

30,00 €   für Einzelpersonen

  0,00 €   für Einzelpersonen oder Familien

                 ohne Erwerbseinkünfte

40,00 €   für Familien

 

Zusätzliche Zuwendungen sind willkommen, Überweisungen bitte auf Konto Nr.

IBAN DE07430609678006697300 GLS-Bank -

BIC GENODEM1GLS.
 

WICHTIG !!!

Zuwendungen und Mitgliedsbeiträge an Parteien und unabhängige Wählervereinigungen wie der

UL werden bis zu einem Höchstbetrag von jährlich € 825,00 (Alleinstehende) und € 1.650,00

(Verheiratete)  nach § 34 g EStG   zur Hälfte direkt von der Steuerschuld abgezogen.

Konkret heißt dies, daß zum Beispiel ein Arbeitnehmer, der als UL - Mitglied einen

satzungsgemäßen Beitrag von € 40,00 bezahlt hat und nach Abzug aller Werbungskosten und

Sonderausgaben eine Steuererstattung von € 500,00 bekommen würde, insgesamt dann € 520,00

vom Finanzamt erhält. Entsprechend vermindern sich auch mögliche Steuernachzahlungen.

Das Finanzamt übernimmt also indirekt die Hälfte des Mitgliedsbeitrags.

Und hier geht's zur Beitrittserklärung

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Datenschutzerklärung